UMSONSTLADEN berlin & Hausprojekt "Brunnen 183"
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PRESSEMITTEILUNG
3. August 2007

 

LG-Beschluss: Gerichtswillkür gegen "Brunnen183"

 
Das Landgericht Berlin hat in einem ersten Beschluss festgestellt, dass die Entscheidungen des Amtsgerichts Mitte, zahlreiche Räumungsklagen gegen die BewohnerInnen des Hausprojektes Brunnenstrasse 183 ans Landgericht zu verweisen, "in grober Weise fehlerhaft (willkürlich) und deshalb nicht bindend" sind.
Der neue Hauseigentümer des soziokulturellen Wohnprojektes Manfred Kronawitter hatte die MieterInnen mit einer Flut von Räumungsklagen überzogen und zuletzt dafür gesorgt, dass am vergangene Mittwoch ein martialisches Polizeiaufgebot von 600 Beamten eine Hausdurchsuchung in dem Projekt durchführte.
Der neuerliche Beschluss des Landgerichts zeigt auf, wie zahlreiche Amtsrichter in grober Weise Rechtsbeugung betreiben und die BewohnerInnen mit ihren Beschlüssen zu "Hausbesetzern" machen. Auch der am Mittwoch vollstreckte Beschluss des Amtsrichters Buckow stehe nach Auffassung der BewohnerInnen in dieser Reihe von offensichtlichen Rechtsbeugungen. So hatte das Gericht ebenfalls geurteilt, dass dem Eigentümer der Rechtsweg verstellt sei, da es sich bei den Bewohnern um ihm unbekannte "Hausbesetzer" handle.
"Das ist grober Unfug", erklärte die Hausprojekt-Anwältin Vera Hacke. Das Landgericht hat in seinem Beschluss vom 24. Juli 2007 festgestellt, dass "sowohl der Kläger als auch die Beklagte" vorgetragen haben, dass sich die Beklagte "auf den Abschluss eines Wohnraummietverhältnisses beruft." Für einen solchen Rechtsstreit sehe sich das Landgericht ebenfalls nicht zuständig und habe die Entscheidung, wo die Klage geführt wird, deshalb dem Kammergericht vorgelegt, erklärt Hacke. Gegenwärtig führe Kronawitter zwölf Klagen gegen die HausbewohnerInnen. Von einem "verstellten Rechtsweg" könne also keine Rede sein.
Auch die von Kronawitter immer wieder vorgetragene Lüge, er wisse nicht, wer im Haus wohne und die BewohnerInnen würden "den Zivilrechtsweg" aushebeln, ist diffamierender und grober Unfug, da Kronawitter bereits seit langem eine Liste der BewohnerInnen vorliegt und er gegen diese bereits zahlreiche Prozesse führt.
Kronawitters Ansinnen auch zahlreichen verzogenen BewohnerInnen Räumungsklagen zuzustellen, blieb ohne Erfolg. Dies nun als "irreführend" darzustellen zeigt nur, dass es ihm eben nicht um eine faire und offene Kommunikation mit dem Projekt geht. Auch das vermeintlich "sozial ausgewogene Angebot" Kronawitters, wie er es beim runden Tisch und in seiner Pressemitteilung vom Mittwoch dargestellt hat, ist nichts als ein Farce. Kronawitter stellt hier dreist gesetzlich verbriefte Rechte der MieterInnen als sein "Angebot" dar. Das zeigt, welche Rechtsauffassung der Passauer Arzt hat.
 
Gern informieren wir persönlich über die aktuelle Situation.
 
Kontakt: Tel. 0160 97634525 bzw. 0163 7250947 oder
[Bitte nur für Anfragen durch die Presse, der Laden ist telephonisch nicht erreichbar!]
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bzw. Hausanwältin Vera Hacke: Tel. 84712540
 
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