Ergebnis der BVV-Sitzung vom 23.11.06
Auch die neue BVV unterstützt den Umsonstladen und das Hausprojekt
Brunnenstraße 183: Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP
wurde,
auch basierend auf dem untenstehenden Beschluß der alten BVV,
beschlossen, das das Bezirksamt umgehend einen Runden Tisch einberuft.
An diesem sollen das Bezirksamt Mitte, Dr. Kronawitter als
Eigentümer
des Hauses, die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses und die
Betreiberinnen und Betreiber des Umsonstladens sowie interessierte
Fraktionen der BVV teilnehmen.
Durch die Kontaktaufnahme und Diskussion mit allen Beteiligten soll
eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Ergebnis der BVV-Sitzung vom 31.8.06
Zunächstmal könnt Ihr Euch diese Bürgerfragestunde ganz einfach
auf Eurem
Computer als MP3 anhören. Und zwar wenn Ihr euch diese Datei
runterladet:
(Hier klicken! bzw. mit rechter Maustaste 'Speichern unter...' abspeichern...)
Am Ende wurde der Antrag der drei Fraktionen von
Grüne/SPD/Linke abgestimmt. Er wurde angenommen mit den Stimmen von
SPD.Linke, Grüne, bei Enthaltung der CDU und gegen die Stimmen der FDP
und lautet:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass das Wohn- und
Sozialprojekt in der Brunnenstraße 183 / "Umsonstladen" erhalten bleibt
/ gesichert wird.
Begründung:
Das Wohn- und Sozialprojekt und der in der Brunnenstraße 183 /
"Umsonstladen" besteht seit 1996. Der "Umsonstladen" ist
Umweltpreisträger des Bezirkes Mitte und weit über das Gebiet der
Brunnenstraße hinaus bekannt.
Das Objekt liegt im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt. Ein
Sanierungsziel besteht darin, dass die Sanierung der Gebäude "mit den
Betroffenen abzustimmen und sozialvertraglich durchzuführen" ist.
Die 25 Bewohner/innen und der "Umsonstladen" sind derzeit durch die Pläne des
Hauseigentümers in ihrer Existenz bedroht. Dieser beabsichtigt eine
Sanierung des Gebäudes, welche in keiner Weise auf die Bewohnerschaft
Rücksicht nimmt. Da das Projekt eine umfassendere Betreuung als im
"normalen Sozialplanverfahren" üblich erfordert, ist das Bezirksamt
angehalten, gesonderte Anstrengungen zu unternehmen, um die Bedürfnisse
der Bewohner/innen mit den Ansprüchen des Eigentümers in Einklang zu
bringen.